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...Formulare für die Luftfracht

 

 Nach dem deutschen Luftsicherheitsgesetz muss zwischen einer

 sicheren Fracht (ex einem Bekannten Versender) und einer un-

 sicheren Fracht unterschieden werden. Wenn Sie sich bei uns zum

 Bekannten Versender registrieren lassen möchten (nur Firmen !),

 vervollständigen Sie bitte das beigefügte Formular  und senden es

 uns  im Original zu.

                                   

                 Datei: Sicherheitserkl.BV Mai09.doc

 

 Weiterführende Informationen finden Sie auf der Web-Site des

 des LBA/Luftfahrtbundesamtes (www.lba.de) oder kontaktieren

 Sie einen unserer Luftfrachtspezialisten, die Sie gerne beraten.

 

                 Datei: Infos zum Bekannten Versender 2009.pdf    

 

 

   Nach den IATA-Richtlinien müssen bei einem Transport per

  Luftfracht gefährliche Gegenstände durch den Absender

  ordnungsgemäß in einer „Shippers declaration for dangerous

  goods“ deklariert werden. Dabei sind gewisse Richtlinien strikt

  einzuhalten - wir beraten Sie gerne.

 

             Datei: Shippers declaration for dangerous goods.JPG