...Formulare für die Luftfracht
Nach dem deutschen Luftsicherheitsgesetz muss zwischen einer
sicheren Fracht (ex einem Bekannten Versender) und einer un-
sicheren Fracht unterschieden werden. Wenn Sie sich bei uns zum
Bekannten Versender registrieren lassen möchten (nur Firmen !),
vervollständigen Sie bitte das beigefügte Formular und senden es
uns im Original zu.
Datei: Sicherheitserkl.BV Mai09.doc
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Web-Site des
des LBA/Luftfahrtbundesamtes (www.lba.de) oder kontaktieren
Sie einen unserer Luftfrachtspezialisten, die Sie gerne beraten.
Datei: Infos zum Bekannten Versender 2009.pdf
Nach den IATA-Richtlinien müssen bei einem Transport per
Luftfracht gefährliche Gegenstände durch den Absender
ordnungsgemäß in einer „Shippers declaration for dangerous
goods“ deklariert werden. Dabei sind gewisse Richtlinien strikt
einzuhalten - wir beraten Sie gerne.
Datei: Shippers declaration for dangerous goods.JPG